An vielen Stellen im Bezirk wird eifrig für das Bürgerbegehren gesammelt - und die Resonanz ist sehr erfreulich!
Teilweise ist man in Grüppchen unterwegs, aber es gibt auch mutige Einzelkämpfer für die gute Sache, wie Hans-Werner Jensen. Er ist schon häufiger auf Wochenmärkten
aufgetaucht, oder war z.B. am 5.12. vor dem EDEKA-Markt in Neuengamme. Über Facebook hält er seine Anhängerschar informiert!
An dieser Stelle vielen Dank an unsere Unterstützer! Natürlich auch an die Gewerbetreibenden, die weiter unten aufgeführt sind.
Nächster Termin für Sammelstand in Bergedorf:
14.12.19 / 11 Uhr
Unterschriften-Sammelstand
vor Kaffee-Timm, Sachsentor 15
Gute Idee: Im neuen Dorfblatt (Nr. 92) ist in der Mitte ein unterschriftsreifes Blatt enthalten!
15. November 2019 - Die AG Nein zu Oberbillwerder in der Dorfgemeinschaft
Billwärder an der Bille hat heute ein Bürgerbegehren gegen die Bebauung der Vier- und Marschlande initiiert. Darin enthalten ist natürlich die Forderung an die
Bezirksversammlung Bergedorf sich beim Senat der Freien und Hansestadt Hamburg dafür einzusetzen, den Masterplan zu Oberbillwerder nicht umsetzen zu müssen.
Nun heißt es "Unterschriften sammeln!". Bitte leserlich schreiben.
Wir danken für deine / Ihre Unterstützung!!!
Die Zielgröße sind 3.000 Unterschriften (3% der Bergedorfer Wahlberechtigten). Dann müsste sich die Bergedorfer Bezirksversammlung mit dem Begehren der Bürger beschäftigen und Stellung beziehen.
Die Sammlung geht
6 Monate, also bis zum 15. Mai 2020.
Unterzeichnen darf, wer bei Einreichen der Unterschriftslisten beim Bezirksamt Bergedorf zur Bezirksversammlung wahlberechtigt ist.
Die Listen für das Bürgerbegehren haben nichts mit vorangegangenen Unterschriftslisten gegen "Oberbillwerder" zu tun. Wer also vor dem 15. November 2019 schon einmal etwas
unterschrieben hat, darf sich jetzt erneut gegen die Pläne zur Bebauung auf einer Liste verewigen!
Über aktive Unterstützung freuen wir uns! Unten im Download kann sich jeder selbst gern Listen ausdrucken. Wichtig ist, dass die Listen doppelseitig gedruckt werden. Also eine Seite mit
der längeren Begründung und eine Seite mit der Unterschriftenliste.
Die Listen sollten vor dem 15. Mai 2020 hier eingegangen sein:
Post:
Dorfgemeinschaft Billwärder an der Bille e.V., Billwerder Billdeich 254, 21033 Hamburg
Abgabe direkt:
Hofladen 9 Linden, Billwerder Billdeich 480, 21033 Hamburg
oder
Café Chrysander Chrysanderstraße 61, 21029 Hamburg
Geht leicht von der Hand! Hier können Sie auch unterschreiben:
- nur zu diesem Termin:
Sa. 14.12. / ab 11
Uhr: Stand vor Kaffee Timm im
Sachsentor.
- zu den jeweiligen Öffnungszeiten:
www.brauer-schleiferei.de
Weidenbaumsweg 89
www.bentin-immobilien.com
Havighorster Weg 14
www.haus-anna-elbe.de
Altengammer Hauptdeich 82
www.hof-neun-linden.de
Billwerder Billdeich 480
www.cafe-chrysander.de
Chrysanderstraße 61
- täglich 7 - 19 Uhr (außer Sa/So):
Kundenzentrum vom Bezirksamt
Weidenbaumsweg 21/CCB
Eingang A
3. Stock
(Am Schalter melden. Man erhält einen Ordner mit den Listen für das Bürgerbegehren zum Unterschreiben vorgelegt.)
Sie haben ebenfalls Listen für das Bürgerbegehren in der Auslage? Teilen Sie uns das gern mit. Sie erscheinen dann auch an dieser
Stelle.
Bitte nicht irritiert sein: Diese Unterschriftenliste ist für eine neue Hamburger Volksinitiative - hat also nicht direkt etwas mit "unserer" Unterschriftenliste für den Erhalt der Vier- und Marschlande zu tun. Sehr wohl begrüßen wir es, wenn Sie zusätzliche diese Liste unterschreiben! Ein von „Mehr Demokratie e.V. “ angeführtes Bündnis aus zahlreichen Hamburger Bürgerinitiativen hat im August 2019 eine neue landesweite Volksinitiative angemeldet. Ziel ist es, Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in Hamburg verbindlich zu machen. Die Volksinitiative fordert daher:
„Senat und Bürgerschaft unternehmen unverzüglich alle notwendigen Schritte, damit in Bezirksangelegenheiten rechtlich für Bezirk und Senat Bürgerentscheide bindend sind. Bürgerbegehren dürfen ab dem Tag ihrer Anmeldung nicht mehr be- bzw. verhindert werden. Erfolgreiche Bürgerentscheide oder der Beschluss des Bezirks über die Annahme von Bürgerbegehren dürfen nur im Wege eines neuen Bürgerentscheids abgeändert werden.” Es gilt innerhalb von sechs Monaten 10 TSD Unterschriften zu erhalten!
§ 1 Abs. 5 des Bundesnaturschutzgesetzes verlangt, dass Flächen im Innenbereich recycelt und zur Wohnraumgewinnung genutzt werden statt Landschaftsflächen im Außenbereich in Anspruch zu nehmen. Dass an solchen Orten lebendige Quartiere entstehen können, zeigen Hafencity, Neue-Mitte-Altona oder Sonninquartier in Hammerbrook. Und dies wird auch auf dem Kleinen Grasbrook funktionieren.
Was die Planung fragwürdig macht sind:
Auch zwölf Entwürfe rennomierterter Architekturbüros und der letztlich ausgewählte Masterplan konnten an dieser kritischen Ausgangslage des Plangebietes nichts verändern.
Da es keine Definition des „geschützten Kulturlandschaftsraumes Billwerder“ gibt, agiert die Stadt Hamburg als Eigentümerin der Fläche wie ein privater Investor und will maximal entwickeln. Zudem gilt die Fläche im Landschaftsplan als bereits bebaut. Daher greift die Unterschriftenaktion des NaBu „Hamburgs Grün erhalten“ hier nicht mehr. Aber es reicht nicht nur zu erhalten, was anderweitig geschützt ist. Der Kulturlandschaftsraum ist mehr nur als die besondere Bebauung entlang des Billwerder Billdeiches: